Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
EAM – Event Assistance & Management
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen EAM – Event Assistance & Management, Matthias Syska, nachfolgend „EAM“ genannt, und ihren Auftraggebern über die Planung, Organisation, Unterstützung und Durchführung von Veranstaltungen sowie damit verbundene Dienstleistungen.
Auftraggeber können sowohl Unternehmer im Sinne des § 14 BGB als auch Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sein.
Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden nur Anwendung, wenn EAM ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Individuelle Vereinbarungen zwischen EAM und dem Auftraggeber haben Vorrang vor diesen AGB.
1. Leistungen der EAM
EAM unterstützt Auftraggeber bei der Planung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen, insbesondere Workshops, Meetings, Tagungen, privaten Veranstaltungen und Business-Events.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der individuellen Vereinbarung mit dem Auftraggeber.
Zu den Leistungen können insbesondere Veranstaltungsplanung und -organisation, Cateringkoordination, Veranstaltungstechnik, Raumorganisation, Ausstattung sowie Betreuung vor Ort gehören.
EAM ist berechtigt, zur Erbringung einzelner Leistungen geeignete externe Dienstleister und Partner einzusetzen.
2. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt EAM rechtzeitig alle Informationen, Unterlagen und Angaben zur Verfügung, die für die Planung und Durchführung der vereinbarten Leistungen erforderlich sind.
Änderungen insbesondere hinsichtlich Teilnehmerzahl, Ablauf, Zeitplanung, Catering, Technik, Veranstaltungsort oder sonstiger Anforderungen sind EAM möglichst frühzeitig mitzuteilen.
Entstehen aufgrund verspäteter, unvollständiger oder nachträglich geänderter Angaben zusätzliche Aufwendungen oder Kosten, können diese nach vorheriger Abstimmung zusätzlich berechnet werden.
3. Angebot und Vertragsschluss
Angebote von EAM sind, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, freibleibend.
Ein Vertrag kommt durch die Annahme eines Angebots, eine Auftragsbestätigung oder eine anderweitige eindeutige Vereinbarung zwischen EAM und dem Auftraggeber zustande.
Maßgeblich für Art und Umfang der vereinbarten Leistungen sind das jeweilige Angebot und gegebenenfalls ergänzende individuelle Vereinbarungen.
4. Änderungen des Leistungsumfangs
Änderungs- und Ergänzungswünsche des Auftraggebers nach Vertragsschluss werden von EAM nach Möglichkeit berücksichtigt.
Soweit dadurch zusätzliche Leistungen, Aufwendungen oder Kosten entstehen, werden diese nach vorheriger Abstimmung zusätzlich berechnet.
Änderungen, die Auswirkungen auf bereits beauftragte externe Dienstleister haben, können zusätzliche Kosten oder Stornierungsgebühren verursachen.
5. Stornierung durch den Auftraggeber
Eine Stornierung des Auftrags durch den Auftraggeber ist EAM mitzuteilen.
Sofern im jeweiligen Angebot keine abweichenden Stornierungsbedingungen vereinbart wurden, gelten folgende Stornierungskosten:
- bis sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn: kostenfrei
- weniger als sechs Wochen bis drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der vereinbarten Vergütung
- weniger als drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 100 % der vereinbarten Vergütung
Bereits entstandene oder gegenüber EAM verbindlich anfallende Kosten für externe Dienstleister oder sonstige für die Veranstaltung beauftragte Leistungen sind zusätzlich zu erstatten. Hierzu können insbesondere Catering, Technik, Personal, Raummiete, Mietgegenstände, Druckerzeugnisse sowie Reise- und Übernachtungskosten und entsprechende Stornierungsgebühren gehören.
Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass EAM infolge der Stornierung überhaupt kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Dieser letzte Satz ist bei einer solchen Pauschalierung besonders wichtig: § 309 Nr. 5 BGB schützt den Vertragspartner unter anderem davor, dass ihm der Nachweis eines nicht entstandenen oder wesentlich geringeren Schadens abgeschnitten wird.
6. Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, soweit dieses nicht gesetzlich ausgeschlossen ist oder erlischt.
Soweit ein Widerrufsrecht besteht, wird der Verbraucher gesondert entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen darüber informiert.
Die gesetzlichen Bestimmungen zum Widerrufsrecht bleiben von den vorstehenden Stornierungsbedingungen unberührt.
Hinweis: Für bestimmte Dienstleistungen mit festem Termin oder Zeitraum sieht das Gesetz Ausnahmen vom Widerrufsrecht vor, etwa bei bestimmten Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen. Deshalb sollte EAM nicht pauschal behaupten, dass für jede Veranstaltung entweder ein Widerrufsrecht besteht oder ausgeschlossen ist.
7. Externe Dienstleister
Soweit für die Durchführung einer Veranstaltung externe Dienstleister, beispielsweise Caterer, Technikanbieter, Fotografen, Künstler, Speaker oder sonstige Partner benötigt werden, kann EAM diese entsprechend dem vereinbarten Leistungsumfang koordinieren oder beauftragen.
Soweit Bedingungen und insbesondere Stornierungsbedingungen externer Dienstleister wirksam Bestandteil der Vereinbarung mit dem Auftraggeber geworden sind, können diese zusätzlich Anwendung finden.
8. Preise und Zahlung
Es gelten die im jeweiligen Angebot vereinbarten Preise.
Zusätzliche Leistungen und Kosten, die nicht Bestandteil des ursprünglichen Angebots sind, werden nach vorheriger Abstimmung gesondert berechnet.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern keine andere Zahlungsfrist vereinbart wurde.
9. Nebenkosten
Soweit nicht bereits im vereinbarten Preis enthalten, können notwendige und mit dem Auftraggeber abgestimmte Nebenkosten zusätzlich berechnet werden.
Hierzu zählen insbesondere Kosten für Räume, Catering, Technik, Ausstattung, externe Dienstleister, Transport sowie gegebenenfalls Reise- und Übernachtungskosten.
10. Ausfall, Verhinderung und höhere Gewalt
Kann EAM eine vereinbarte Leistung aufgrund von Umständen, die EAM nicht zu vertreten hat, nicht wie vorgesehen erbringen, wird EAM den Auftraggeber unverzüglich informieren und sich nach Möglichkeit um eine angemessene Ersatzlösung bemühen.
Bereits gezahlte Vergütungen für Leistungen, die endgültig nicht erbracht werden können, werden entsprechend erstattet.
Bei höherer Gewalt oder vergleichbaren außergewöhnlichen, von den Vertragsparteien nicht zu vertretenden Umständen stimmen sich EAM und der Auftraggeber über eine mögliche Verschiebung, Anpassung oder Absage der Veranstaltung ab.
11. Vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte, Bilder, Logos, Präsentationen, Musik, Videos oder sonstigen Materialien im Rahmen der Veranstaltung verwendet werden dürfen und keine Rechte Dritter verletzen.
12. Urheber- und Nutzungsrechte
Von EAM erstellte Konzepte, Planungen, Unterlagen, Texte und sonstige Arbeitsergebnisse dürfen vom Auftraggeber im vertraglich vereinbarten Umfang verwendet werden.
Eine darüber hinausgehende Vervielfältigung, Veröffentlichung, Weitergabe oder sonstige Nutzung bedarf der Zustimmung von EAM, soweit keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde.
13. Haftung
EAM haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von EAM, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt.
Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
Damit verschwindet insbesondere der Fehler aus euren alten AGB mit der „Goldberg GmbH“ vollständig. Außerdem wird die Haftung nicht mehr pauschal auf das Leistungsentgelt begrenzt; bestimmte Haftungsausschlüsse bzw. -begrenzungen sind in Verbraucher-AGB unzulässig.
14. Verbraucherstreitbeilegung
Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, gelten die im Impressum bzw. auf der Website veröffentlichten Informationen zur Verbraucherstreitbeilegung.
15. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Beachtung zwingender Verbraucherschutzvorschriften.
Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist München Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig.
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
Das ist für euch besser als pauschal „Gerichtsstand München“ für jeden Kunden festzulegen. § 38 ZPO erlaubt eine solche Gerichtsstandsvereinbarung im Voraus insbesondere zwischen Kaufleuten; für Privatkunden kann man München nicht einfach generell in den AGB vorschreiben.
16. Schlussbestimmungen
Individuelle Vereinbarungen zwischen EAM und dem Auftraggeber haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: September 2026