Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Geltung der AGB Mit der Erteilung eines Auftrages anerkennt der Auftraggeber die AGB. Von den AGB abweichende oder ergänzende Vertragsvereinbarungen bedürfen für Ihre Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst. Allgemeine Vertragsbedingungen des Auftraggebers werden, auch wenn die EAM diesen nicht ausdrücklich widersprochen hat, nicht Gegenstand des Vertrages.

 

1. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die EAM bis spätestens zwei Wochen vor dem Termin alle für die Vertragserfüllung notwendigen Informationen und Unterlagen erhält. Sofern sich im Zuge der Vorbereitung des Termins herausstellen sollte, dass zusätzliche Informationen und Unterlagen erforderlich sein sollten, hat der Auftraggeber diese auf schriftliche Aufforderung unverzüglich bereit zu stellen.

 

2. Stornierungen
Die EAM strebt mit dem Auftraggeber ein partnerschaftliches Verhältnis an. Bei einer Stornierung eines Coachings, Trainings, Seminars, Workshops, Webinars oder einer Beratung durch den Auftraggeber ist es der EAM in der Regel nicht mehr möglich, die dadurch frei gewordene Kapazität des Coaches, Trainers, Seminarleiters oder Beraters kurzfristig anderweitig adäquat einzuplanen und zu vergeben. Um das finanzielle Risiko für den Fall einer Stornierung angemessen auf die Vertragsparteien zu verteilen, gelten folgende Stornierungsbedingungen: Bei der Buchung von Tagesterminen und Webinaren erfolgt die Stornierung für den Auftraggeber bis sechs Wochen vor Beginn des Termins kostenfrei, bis drei Wochen vor Beginn des Termins mit einer Kostenbelastung in Höhe von 50 % der vereinbarten Vergütung weniger als drei Wochen vor Beginn des Termins werden 100 % der vereinbarten Vergütung in Rechnung gestellt. Sofern die Buchung mehrere zusammen hängende Tage umfasst, ist der erste Tag für die Berechnung des Zeitraumes zwischen Stornierung und Beginn entscheidend. Bei der Buchung einzelner Stunden (z.B. für Coachings) erfolgt die Stornierung für den Auftraggeber bis vier Tage vor Beginn des Termins kostenfrei, innerhalb von drei Tagen vor Beginn des Termins oder am Tag des Termins selbst mit einer Kostenbelastung von 100 % der vereinbarten Vergütung. In jedem Fall einer Stornierung sind vom Auftraggeber etwaige der EAM durch die Beauftragung Dritter bereits entstandene Kosten auf Nachweis zu erstatten. Dies betrifft beispielsweise Kosten für angemietete Räume, die Herstellung von Druckerzeugnissen, gebuchte und nicht stornierbare Reisen und/oder Übernachtungen bzw. etwaige für den möglichen Fall der Stornierung der Reisen und/oder Übernachtungen anfallende Stornierungsgebühren.

 

3. Zahlung und Zahlungsverzug
Die vereinbarte Vergütung sowie etwaige Nebenkosten sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Banküberweisung oder Scheckeinreichung gilt der Tag der Gutschrift auf unserem Konto als Zahlungseingang.

 

4. Nebenkosten
Notwendige Kosten für die Anmietung von Räumen und Bewirtungen, Reise- und Übernachtungskosten des Coaches, Trainers, Seminarleiters oder Beraters, die zur Wahrnehmung des gebuchten Termins anfallen, sind vom Auftraggeber neben der vereinbarten Vergütung zu bezahlen. Die angefallenen Kosten werden dem Arbeitgeber in Rechnung gestellt.

 

5. Verhinderung der EAM
Für den Fall, dass der EAM -Coach,- Trainer, -Seminarleiter oder -Berater unverschuldet (beispielsweise krankheitsbedingt) verhindert ist und der gebuchte Termin daher ausfällt, erhält der Auftraggeber eine schon gezahlte Vergütung zurückerstattet. Ein darüber hinaus gehender Anspruch des Auftraggebers auf Erstattung etwaig angefallener sonstiger Kosten oder eines sonstigen Schadens werden ausgeschlossen.

 

6. Eigentumsvorbehalt
Alle von der EAM an den Auftraggeber gelieferten oder zur Vertragserfüllung überlassenen Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung Eigentum der EAM. Der Auftraggeber hat für den Fall der nicht vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung die gelieferten oder überlassenen Gegenstände auf eigene Kosten an die EAM zurückzuliefern oder der EAM für die Abholung entstehende Kosten zu erstatten. Gleiches gilt für die Verwendung und Bereitstellung von Methoden und/oder Instrumenten, die von der EAM oder den EAM-Partnern entwickelt oder eingekauft wurden.

 

7. Urheberrecht
Alle durch die EAM aufgrund des erteilten Auftrags zum Zweck der Vertragserfüllung erstellten, verwendeten und/oder dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen, Methoden und Instrumente sind urheberrechtlich geschützt. Sofern dem Auftraggeber nicht ausdrücklich ein Nutzungsrecht eingeräumt wurde, ist es dem Auftraggeber untersagt, diese Unterlagen ganz oder auch nur teilweise für eigene Zwecke und /oder gegenüber Dritten zu verwenden und/oder diese an Dritte weiterzugeben.

 

8. Haftung
Die EAM haftet dafür, vertraglich vereinbarte Pflichten einzuhalten, wobei die Haftung nur auf das vereinbarte Leistungsentgelt beschränkt wird. Die EAM haftet nicht für weitere Kosten und/oder Aufwendungen, die dem Auftraggeber aufgrund der Stornierung gemäß Punkt 2 dieser AGB entstehen.

Im Übrigen unterliegt die EAM der gesetzlichen Haftung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Personen, sowie im Übrigen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten), wobei die Haftung der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden beschränkt ist.

Darüber hinaus ist jede Haftung der Goldberg GmbH und ihrer Erfüllungsgehilfen ausdrücklich ausgeschlossen.

 

9. Gerichtsstand und geltendes Recht
Für etwaige Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem erteilten Auftrag vereinbaren die Parteien den Gerichtsstand München. Der EAM bleibt es dabei unbenommen, den Auftraggeber auch an dem für ihn ansonsten zuständigen allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Dies gilt auch, sofern es sich um einen ausländischen Auftraggeber handelt und keine abweichend individuelle Vereinbarung getroffen wurde.

 

10. Schlussbestimmungen und salvatorische Klausel
Mit dem Abschluss des Vertrages erklärt sich der Auftraggeber unwiderruflich mit der Geltung dieser AGB einverstanden.

Die EAM behält es sich vor, diese AGB jederzeit ohne Nennung von Gründen mit Wirkung für zukünftig entstehende Verträge zu ändern. Die neuen AGB gelten zudem für bereits zwischen dem Auftraggeber und der EAM abgeschlossenen Verträge, jedoch noch nicht durchgeführten Weiterbildungen, sofern der Auftraggeber spätestens vier (4) Wochen im Voraus über das Inkrafttreten der neuen AGB benachrichtigt und der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei (2) Wochen nach Zugang der Benachrichtigung widerspricht. Der Auftraggeber wird in der Benachrichtigung auf sein Widerspruchsrecht und die Bedeutung der entsprechenden Widerspruchsfrist hingewiesen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit, Durchführbarkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt, soweit rechtlich zulässig, eine andere angemessene Regelung in Kraft, welche wirtschaftlich dem Ergebnis am nächsten kommt, welches die Vertragsparteien unter Berücksichtigung der Verkehrssitte bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise und nach Treu und Glauben gewollt haben oder gewollt haben würden, wenn sie die Unwirksamkeit der Regelung bedacht hätten. Dieser Absatz gilt entsprechend auch im Falle einer Vertragslücke.

 

Stand: 21.06.2023